Radioaktive Abfälle - FAQ

Radioaktive Abfälle sind radioaktive Materialien, für die es keine Weiterverwendung gibt. Sie entstehen durch den Betrieb von Kernkraftwerken, sowie bei vielen nützlichen und friedvollen Anwendungen von radioaktiven Stoffen in der Medizin, Industrie und Forschung und auch dort wo nicht mehr benötigte Anlagen rückgebaut (dekommissioniert) werden. Diese müssen abtransportiert, konditioniert, zwischen- und schlussendlich endgelagert werden.

Radioaktive Abfälle entstehen in Österreich aus Anwendungen in Medizin, Forschung, Industrie und aus dem Rückbau von nicht mehr benötigten Anlagen (Dekommissionierung). Die radioaktiven Abfälle fallen ausschließlich unter die Kategorie „schwach- und mittelradioaktiv“.

Hintergrund: Bei schwach- und mittelradioaktiven Abfällen handelt es sich um Abfälle mit Radionukliden, deren Halbwertszeit maximal 30 Jahre ist (wie etwa Cäsium-137 oder Strontium-90). Auch eine begrenzte Anzahl langlebiger Radionuklide darf enthalten sein. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle entwickeln keine Wärme und werden meist in oberflächennahen Endlagern und Endlagerbergwerken deponiert.

In Österreich fallen keine hochradioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente zur Endlagerung im Inland an. Da die Errichtung und der Betrieb von Kernkraftwerken zur Energieerzeugung in Österreich verfassungsgesetzlich verboten sind und die Brennelemente aus dem Forschungsreaktor der TU Wien nach Ende der Laufzeit an den Lieferanten  (US Department of Energy) zurückgegeben werden.

Nein! In Österreich gibt es keine hochradioaktiven Abfälle. Da Österreich kein Kernkraftwerk betreibt, fallen weder hoch radioaktiver Abfälle, noch abgebrannte Brennelemente an. Die Brennelemente aus dem einzigen österreichischen Forschungsreaktor am Atominstitut der TU Wien gehen nach deren Verwendung vertragsgemäß zurück an den Lieferanten (US Department of Energy). Das hat wesentliche Auswirkungen auf die österreichische Situation bezüglich der Entsorgung radioaktiver Abfälle: Die technischen und finanziellen Anforderungen für die Endlagerung der Abfälle, wie sie Österreich hat, sind weit geringer, als in Ländern mit Kernkraftwerken.

Die Aufarbeitung, Konditionierung und Zwischenlagerung, der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle erfolgt durch die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES). Das hochmoderne Zwischenlager in Seibersdorf wurde in den letzten Jahren sukzessive auf den modernsten Stand gebracht. Die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle in Seibersdorf ist bis zum Jahr 2045 vertraglich fixiert.

Die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) ist die einzige behördlich genehmigte Behandlungsanlage der Republik Österreich, die mit der Sammlung, Sortierung, Aufbereitung, Konditionierung sowie längerfristigen Zwischenlagerung sämtlicher in Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen beauftragt ist. Die heute vorhandenen und weiter hinzukommenden radioaktiven Abfälle resultieren aus zwei Abfallströmen: Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung bzw. Abfälle aus Dekontaminierung und Rückbau von Anlagen (Dekommissionierung; weiterführende Informationen siehe hier). Entsprechend ihrer Herkunft können die radioaktiven Abfälle eine Vielzahl an radioaktiven Stoffen enthalten. Radionuklide mit einer maßgeblichen Aktivität im Zwischenlager bei NES sind unter anderem Tritium, Nickel-63, Cäsium-137, Americium-241, Strontium-90, Radium-226, Kohlenstoff-14 und Krypton-85.

Die medizinischen Abfälle stammen meist aus dem Bereich der Diagnostik, aus Laboruntersuchungen, der medizinischen und pharmazeutischen Forschung sowie der Strahlentherapie. Sie sind sehr gering, weil die meisten aus Anwendungen resultierenden Abfälle zumeist Radionuklide mit einer geringen Halbwertszeit (von wenigen Tagen oder Stunden) enthalten, sodass diese Abfälle abklingen und anschließend auf konventionellem Wege entsorgt werden können. Medizinische Abfälle, die aufgrund längerer Halbwertszeiten nicht auf konventionellem Weg deponiert werden können, werden verbrannt. Dabei handelt es sich um kontaminierte Schutzhandschuhe, Spritzen, Verbandsmaterialien usw. Durch das Verbrennen dieser Abfälle kann NES das Volumen der Abfälle beträchtlich reduzieren, da nur noch die Asche entsorgt werden muss.

Aus der Industrie fallen meist umschlossene Strahlenquellen (das sind Strahlenquellen, die sich in einer dichten und festen Hülle, die sie von allen Seiten umschließt, befinden) an, die z. B. in Mess- und Steuereinrichtungen in Industrieanlagen oder zur Qualitätssicherung verwendet werden. Dazu kommen noch Ionisationsrauchmelder sowie Abfälle aus Labortätigkeiten. Industrielle Abfälle bestehen überwiegend aus umschlossenen Strahlenquellen, brennbaren Abfällen sowie nicht brennbaren Abfällen (z.B. kontaminierte Anlagenteile).

Forschungsabfälle stammen aus der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung in verschiedenen Bereichen (Medizin, Physik, Chemie, Biologie, …). Ein großer Teil der radioaktiven Abfälle aus der Forschung ist brennbar (z. B. Schutzkleidung, Reinigungsmaterial, Fläschchen, Chemikalien). Dazu kommen fallweise nicht brennbare Abfälle wie kontaminierte Geräte oder Anlagenteile.
Die angesprochenen Diagnostikgeräte selbst sind kein radioaktiver Abfall, da nur die darin enthaltenen radioaktiven Quellen entsorgt werden müssen. Die Geräte selbst können auf herkömmlichem Wege entsorgt bzw. wiederverwendet werden.

Vermeidung und Minimierung von radioaktiven Abfällen sind durch das Prinzip der Rechtfertigung bereits im Strahlenschutzrecht verankert. Gemäß § 4 Strahlenschutzgesetz 2020 dürfen Tätigkeiten nur bewilligt oder zugelassen werden, wenn sie insofern gerechtfertigt sind, als dass begründet angenommen werden kann, dass der mit der Tätigkeit verbundene Nutzen für die Einzelne/den Einzelnen oder für die Gesellschaft die durch die mit der Tätigkeit verbundenen Exposition möglicherweise verursachte gesundheitliche Schädigung überwiegt. Aufgrund dieser Rechtfertigungsprüfung ist anzunehmen, dass die Menge der zukünftig anfallenden Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung weiter abnehmen wird.
Ein Beispiel, wo neue Verfahren und Techniken zum Ersatz von radioaktiven Stoffen geführt haben, sind Rauchmelder. Früher waren Ionisationsrauchmelder, die radioaktives Americium-241 enthielten, weit verbreitet. Heutzutage kommen stattdessen optische Rauchmelder, die ohne Verwendung radioaktiver Stoffe funktionieren, zum Einsatz.

Radioaktive Abfälle können aber auch vermieden werden, ohne auf die Anwendung radioaktiver Stoffe zu verzichten: Für medizinische Anwendungen werden oft kurzlebige Radionuklide (in der Regel mit einer Halbwertszeit von wenigen Tagen oder gar Stunden) verwendet, die innerhalb kurzer Zeiträume abklingen und somit nicht endgelagert werden müssen.

Aus heutiger Sicht ist auch davon auszugehen, dass die Abfallmenge aus der Dekontaminierung und den Rückbautätigkeiten in Seibersdorf aufgrund deren Fertigstellung in den 2030er-Jahren deutlich zurückgehen wird.

Eine zentrale Lagerung an einem Standort macht die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle nicht gefährlicher, da es bei diesen zu keiner Wärmeentwicklung und damit zu keinen Einflüssen auf die direkte Umwelt kommen kann.

Im Gegenteil: Die zentrale Lagerung der radioaktiven Abfälle erleichtert die Überwachung und Überprüfung des Zustandes der Gebinde, in denen sich die radioaktiven Abfälle befinden, und gewährleistet so ein höheres Sicherheitsniveau, als dies bei einer dezentralen Lagerung der radioaktiven Abfälle möglich wäre.

Hochradioaktive Abfälle sind Abfälle mit einer so hohen Radionuklidkonzentration, dass während der gesamten Zwischen- und Endlagerung von Wärmeentwicklung auszugehen ist. Diese Abfälle fallen vorwiegend bei der Behandlung/Konditionierung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren an. Für die Brennelemente, die im Forschungsreaktor in Wien verwendet werden, besteht jedoch eine Rücknahmevereinbarung mit dem Lieferanten, dem US Department of Energy, sodass diese nicht in Österreich endgelagert werden müssen.

Es gibt zwar ausgediente radioaktive Quellen (z.B. Kobalt-60 oder Cäsium-137 in Bestrahlungsanlagen oder Americium-241, wie es früher in Brandmeldern eingesetzt wurde), die eine hohe radionuklidspezifische Aktivität aufweisen, die aber aufgrund ihres geringen Volumens nicht den hochradioaktiven Abfällen zugeordnet werden.

Nein! Der Entscheidungsprozess über Ort und Art der Endlagerstätte ist sehr umfangreich und wird voraussichtlich viele Jahre in Anspruch nehmen. In den ersten drei Jahren wird der Entsorgungsbeirat einen Status Quo erheben, der unter anderem eine Bestandsaufnahme der derzeitigen und zukünftigen radioaktiven Abfälle in Österreich enthält. Außerdem sollen Möglichkeiten zur Endlagerung erarbeitet werden.

Vorweg: Die Risiken, die mit der Endlagerung von radioaktiven Abfällen verbunden sind, sind völlig andere als etwa bei Störfällen in Kernkraftwerken. Das Ziel der Endlagerung ist der sichere Einschluss und die langfristige Isolierung der radioaktiven Abfälle von der sie umgebenden Umwelt. Deshalb sind die Risiken eher mit denen von Abfalldeponien vergleichbar (etwa undichte Stellen in den Barrierensystemen, durch die radioaktive Stoffe austreten können; jedenfalls keine Explosionen und großflächige Kontaminationen wie bei Kernkraftwerken).

Für die Standortsuche für ein Endlager ist vor allem die geologische Beschaffenheit des Standorts von Relevanz, da ansonsten die sicherheitsrelevanten Kriterien für die Endlagerung, die sich je nach Art der einzulagernden radioaktiven Abfälle (schwach-, mittel- oder hochradioaktiv) unterscheiden, nicht erfüllt werden können. Die geographische Nähe zu einem Nachbarland spielt keine Rolle.

Im Umkreis von 100 km zur österreichischen Grenze existieren aktuell zwei oberflächennahe Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, und zwar an den Standorten der Kernkraftwerke Dukovany (Tschechien) und Mochovce (Slowakei). Für diese Lagerstätten musste eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach jeweiligem nationalen Recht durchgeführt werden. Die relevanten Rechtsnormen auf EU-Ebene, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden müssen, schreiben vor, dass bei möglicherweise grenzüberschreitenden Auswirkungen auch die Nachbarländer zu Konsultationen einzuladen sind. Darüber hinaus sieht der EURATOM-Vertrag (Artikel 37) vor, dass ein Mitgliedstaat für ein Endlagerprojekt rechtzeitig allgemeine Informationen zu dem Vorhaben an die Europäische Kommission zu übermitteln hat, damit diese beurteilen kann, ob möglicherweise grenzüberschreitende Auswirkungen zu erwarten sind. Diese fachliche Einschätzung wird von einem unabhängigen Expertengremium durchgeführt.

Da in diesen Endlagern nur verpackte, feste radioaktive Abfälle entsorgt werden, sind keine Auswirkungen auf die Atmosphäre in der unmittelbaren Umgebung sowie in den umgebenden Ländern durch Freisetzung radioaktiver Stoffe zu erwarten. Diese Endlager sind so konstruiert, dass sie dank eines Systems mehrerer technischer Barrieren über hunderte Jahre dicht bleiben und keine radioaktiven Stoffe in die Umwelt gelangen. Nach dieser Zeitspanne sind die radioaktiven Abfälle so weit abgeklungen, dass von ihnen keine Gefahr mehr für den Menschen oder die Umwelt ausgeht.