Entsorgungsbeirat - FAQ

Der Entsorgungsbeirat wurde eingerichtet, um der österreichischen Bundesregierung Empfehlungen hinsichtlich der Endlagerung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle auszuarbeiten. Die konkreten Aufgaben des Entsorgungsbeirats werden in zeitlich begrenzten Mandaten festgelegt.

Im Rahmen des Mandats soll der Entsorgungsbeirat eine Erhebung des Status Quo durchführen. Darin soll unter anderem eine Bestandsaufnahme der radioaktiven Abfälle und eine Analyse früherer Forschungsarbeiten enthalten sein. Eine Übersicht über mögliche Optionen für die Endlagerung der in Österreich angefallenen radioaktiven Abfälle soll ausgearbeitet werden. Die Möglichkeit einer Kooperation mit anderen Ländern soll miteinbezogen werden. Für alle Optionen sollen die erforderlichen Voraussetzungen, Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken sowie einer ersten Kostenabschätzung ausgearbeitet werden. Der Entsorgungsbeirat soll die Rahmenbedingungen für die Beteiligung der Öffentlichkeit ausarbeiten. Außerdem soll der Entsorgungsbeirat einen vorläufigen Ablaufplan für die Entsorgung radioaktiver Abfälle erstellen, welcher soweit wie möglich die wichtigsten Zwischenetappen und Meilensteine enthält.

Der Entsorgungsbeirat trifft in der Regel drei Mal jährlich zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Nach jeder Sitzung wird ein Sitzungsbericht mit den Ergebnissen auf der Website www.entsorgungsbeirat.gv.at veröffentlicht.

Auf der Website des Entsorgungsbeirats (www.entsorgungsbeirat.gv.at) können Sie sich über die aktuellen Tätigkeiten des Entsorgungsbeirats und Sitzungsergebnisse informieren.

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Entsorgungsbeirats wenden kontakt@entsorgungsbeirat.gv.at .

Die Beteiligung der Bevölkerung ist ein ganz zentral bei diesem Thema.  Einer der ersten Schritte des Entsorgungsbeirates ist es ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Alle Ergebnisse und Empfehlungen des Entsorgungsbeirats werden in einem Bericht zusammengefasst und der Bundesregierung übergeben. Die Empfehlungen des Beirats bilden die Grundlage für Entscheidungen hinsichtlich der Endlagerung radioaktiver Abfälle.