Nationales Entsorgungsprogramm Das Nationale Entsorgungsprogramm legt die österreichische Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle dar.
Die Richtlinie 2011/70/Euratom "über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle" verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihres radioaktiven Abfalls. Zu diesem Zweck muss jeder Staat für diesen Bereich ein Nationales Programm erstellen, das das Management des radioaktiven Abfalls von seiner Entstehung bis zur Endlagerung umfasst und den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und künftiger Generationen vor ionisierender Strahlung sicherstellt. Zugleich verlangt die Richtlinie, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich effektiv an den Entscheidungen über die Entsorgung des radioaktiven Abfalls beteiligen können.
Im Auftrag der Bundesregierung wurde ein Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms erstellt und der gesetzlich vorgesehenen Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass das Programm keine negativen Umweltauswirkungen hat und dass zugleich die Öffentlichkeit – einschließlich der Nachbarstaaten – die Möglichkeit zur Beteiligung an der Programmerstellung erhält. Die eingelangten Stellungnahmen wurden bei der Fertigstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms berücksichtigt.
Das Nationale Entsorgungsprogramm ist am 5. September 2018 von der Bundesregierung im Ministerrat beschlossen worden. Zur Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms hat die österreichische Bundesregierung den Entsorgungsbeirat – Österreichischer Beirat für die Entsorgung radioaktiver Abfälle eingerichtet. Dieser erarbeitet Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die Bundesregierung zur Endlagerung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle.
Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde 2022 an die neue Rechtslage (Strahlenschutzgesetz 2020) angepasst. Das 2023 aktualisierte Nationale Entsorgungsprogramm enthält Neuerungen bezüglich Forschung und Entwicklung sowie Finanzierung und wurde mit Leistungskennzahlen zur Überwachung des Fortschritts des Programmes ergänzt. Es wurde am 6. September 2023 im Rahmen es Ministerrates von der Bundesregierung beschlossen.
Weitere Infos: www.strahlenschutz.gv.at